Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit Lamert Partners.
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Verträge von Lamert Marketing und Lamert Partners (nachstehend einheitlich bezeichnet als „Lamert Partners“) im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Lamert Partners stimmt deren Geltung ausdrücklich mindestens in Textform zu.
2. Leistungen: Google Ads, SEO und Analytics
Lamert Partners unterstützt D2C-Unternehmen primär in den Bereichen Performance Marketing (insb. Google Ads), Suchmaschinenoptimierung (SEO) sowie Tracking & Analytics.
Dienstleistungen: Soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung (mit konkretem Abnahmeerfolg) vereinbart, schuldet Lamert Partners eine qualifizierte Dienstleistung (z.B. laufende Account-Betreuung, Strategieberatung), jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z.B. garantierte Verkaufszahlen oder spezifische Google-Rankings).
Zugriffsberechtigungen: Der Auftraggeber stellt Lamert Partners die notwendigen Zugriffe auf Werbeaccounts (z.B. Google Ads), Analytics-Tools und, falls für SEO nötig, auf das Backend der Website zur Verfügung.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lamert Partners zeitnah alle für die Kampagnenschaltung und Optimierung notwendigen Informationen, Zielvorgaben und Materialien (z.B. Logos, Texte, Bildmaterial) zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber garantiert, dass die bereitgestellten Materialien nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Er stellt Lamert Partners von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
4. Abnahme von Deliverables (z.B. Strategien, Setups)
Sofern konkrete Arbeitsergebnisse (z.B. ein einmaliges Tracking-Setup oder ein SEO-Audit) vereinbart wurden, gelten diese als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich berechtigte Beanstandungen mitteilt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
5. Vergütung und Leistungsänderungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot (z.B. Monatspauschale oder Tagessätze). Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind (z.B. das Aufsetzen völlig neuer Tracking-Strukturen außerhalb des Scopes), werden nach den vereinbarten Stundensätzen gesondert abgerechnet. Werbebudgets (z.B. Ad Spend bei Google Ads) werden vom Auftraggeber direkt an den Plattformbetreiber gezahlt, sofern nicht anders vereinbart.
6. Laufzeit und Kündigung
Soweit im Angebot keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag automatisch um die Dauer der ursprünglichen Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Nutzungsrechte
Lamert Partners räumt dem Auftraggeber an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Keyword-Analysen, Reportings, optimierte Anzeigentexte) die für den vertraglichen Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein. Diese Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
8. Haftungsbeschränkung
Lamert Partners haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lamert Partners nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Lamert Partners haftet nicht für Umsatzverluste oder Schäden, die durch technische Störungen der genutzten Plattformen (z.B. Google Ads Systemausfälle) entstehen.
9. Referenznennung
Lamert Partners ist berechtigt, den Auftraggeber in der eigenen Kommunikation (Website, Pitch-Decks) als Referenzkunden zu nennen und das Firmenlogo zu verwenden. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich für die Zukunft widersprechen.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hannover.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.